Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der folgende amtliche Hinweis der Europäischen Kommission fasst Ihre Rechte zusammen:

Amtlicher EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung, mindestens zwei Jahre Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der EU verkauft werden

Hinweis als PDF herunterladen

Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.